FAMILIENRECHT

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch eine kompetente Anwältin zu setzen. Sie werden hierbei von mir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten.

Dafür steht Ihnen mein Wissen und meine mehr als 25-jähirge Berufserfahrung als Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung.


Zum Familienrecht gehören folgende Bereiche: 
  • die Trennung und Scheidung im gerichtliche Scheidungsverfahren
  • die Berechnung des Kindesunterhaltes
  • Auseinandersetzungen rund um die Frage, wer nach der Trennung die zuvor gemeinsam genutzte Wohnung weiter bewohnen darf ( Ehewohnungszuweisungsverfahren)
  • Fragen und Auseinandersetzungen rund um das im Eigentum beider Ehegatten stehende Hausgrundstück
  • die Ermittlung und Berechnung des Unterhalts für einen Ehegatten (Ehegattenunterhalt in der Trennungsphase/nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung) 
  • Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts und diesbezügliche gerichtliche Verfahrendie Auseinandersetzung von Hausrat und den Zugewinnausgleich
  • die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, aber auch die Auseinandersetzungen im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der eingetragenen Lebenspartnerschaften
den Ausgleich von in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ( Versorgungsausgleich)


Hinzu kommen:
  • vorsorgende Eheverträge
  • Unterhaltsfragen in der Zeit der Ausbildung und des Studiums (Volljährigenunterhalt) 
  • Fragen des Unterhalts von Eltern gegen die Kinder (Elternunterhalt)
  • Fragestellungen bei Gewalt innerhalb der Familie (Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz)
  • steuerrechtliche Fragestellungen


Zusammengefasst beinhaltet das Familienrecht alles, was mit Partnerschaft und Kindern sowie Verwandtchaft zusammenhängt, sei es "vorbeugend" oder bei einer Trennung und/oder Scheidung.

Hierbei kann ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihre juristisch kompentente Ansprechpartnerin sein, die Sie in Ihrer Lebenssitution unterstützt und begleitet. Um dies zu entscheiden, können wir uns in einem Beratungsgespräch kennenlernen.   
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