Bei der professionellen Testamentsvollstreckung handelt es sich um die Nachlassabwicklung durch eine fachkundige und neutrale Person, die selbst am Erbe nicht beteiligt ist.
Der Testamentsvollstrecker ist dadurch quasi der Treuhänder des verstorbenen Erblassers. Durch seine Tätigkeit wird garantiert, dass der im Testament verfügte Wille nach dem Todesfall exakt umgesetzt wird. Nicht die Miterben verwalten den Nachlass und teilen diesen unter sich auf, sondern ein „externer Dritter“ übernimmt als Testamentsvollstrecker diese Aufgabe.
Die Testamentsvollstreckung ist daher der „Königsweg“, um nach dem Tod des Erblassers Frieden in der Familie zu behalten.