LEISTUNGSBEREICHE

Übersicht über unsere Leistungen

Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch eine kompetente Anwältin zu setzen. Sie werden hierbei von mir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten.

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Erbrecht
In den nächsten Jahrzehnten werden große Vermögenswerte im Wege der Erbfolge auf die nächste Generation übergehen. Das Thema „erben und vererben“ betrifft jeden von uns, früher oder später. Etwa schon dann, wenn ein naher Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Übergabemodellen und die Vorbereitung einer geordneten Vermögensnachfolge sind deshalb unerlässlich, um späteren Streit zu vermeiden.
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Mediation
Mediation ist ein vermittelndes und lösungsorientierte Verfahren, in dem die Konfliktparteien eine Vereinbarung aushandeln sollen, die die vorhandenen Probleme in einer für alle Beteiligten annehmbaren Weise beendet. Darin werden sie durch die neutrale Personen des Mediators unterstützt. Mit Hilfe des Mediators sollen die Konfliktpartner herausfinden können, was jeder von ihnen wirklich will und braucht, um bei einer Entscheidung mitwirken zu können.




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Testamentsvollstreckung
Bei der professionellen Testamentsvollstreckung handelt es sich um die Nachlassabwicklung durch eine fachkundige und neutrale Person, die selbst am Erbe nicht beteiligt ist.
Der Testamentsvollstrecker ist dadurch quasi der Treuhänder des verstorbenen Erblassers. Durch seine Tätigkeit wird garantiert, dass der im Testament verfügte Wille nach dem Todesfall exakt umgesetzt wird. Nicht die Miterben verwalten den Nachlass und teilen diesen unter sich auf, sondern ein „externer Dritter“ übernimmt als Testamentsvollstrecker diese Aufgabe.
Die Testamentsvollstreckung ist daher der „Königsweg“, um nach dem Tod des Erblassers Frieden in der Familie zu behalten.
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