MEDIATION

Mediation

I. Begriff

Mediation ist ein vermittelndes und lösungsorientierte Verfahren, in dem die Konfliktparteien eine Vereinbarung aushandeln sollen, die die vorhandenen Probleme in einer für alle Beteiligten annehmbaren Weise beendet. Darin werden sie durch die neutrale Personen des Mediators unterstützt. Mit Hilfe des Mediators sollen die Konfliktpartner herausfinden können, was jeder von ihnen wirklich will und braucht, um bei einer Entscheidung mitwirken zu können. Damit ist auch die Hoffnung verknüpft, dass eine am Ende erzielte Vereinbarung sich in der Zukunft bewähren und dazu beitragen wird, weitere Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Idealerweise ist die Vereinbarung so strukturiert, dass eine Beziehung zwischen den Konfliktpartnern erhalten bleiben kann. Deshalb ist die Mediation besonders für Familienkonflikte im Bereich Trennung/Scheidung oder im erbrechtlichen Bereich geeignet.


II. Ablauf

1. Auftragsklärung:
Was möchten Sie mit der Mediation erreichen?
Wie läuft eine Mediation ab und was ist zu beachten?

2. Entwicklung der Themenbereiche:
Welche Themen möchten Sie besprechen?
Worum geht es genau?

3. Konfliktbearbeitung:
Welche Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Sachlage vollständig zu klären?
Werden noch Unterlagen und Informationen von externen Personen benötigt?

4. Interessenklärung:
Warum sind Ihnen diese Themen so wichtig?
Welche tieferliegenden und persönlichen Interessen müssen berücksichtigt werden?

5. Problemlösung:
Welche Lösungen wären überhaupt denkbar?
Welche Ideen können Sie entwickeln?
Welche Alternativen gibt es dazu?
Welche Ideen können zu Optionen zusammengefasst werden?

6. Bewertung und Auswahl von Optionen:
Welche der Vorschläge sind machbar? 
Wie könnte eine Option umgesetzt werden?
Welche Mittel und Maßnahmen sind hierfür erforderlich?

7. Bewertung der Optionen

8. Gesamtschau aller Optionen und Formulierung einer Vereinbarung

9. Ausarbeitung eines Vertrages als Lösungspaket im Entwurf

10. Eventuell externe Prüfung des Vertrages

11. Unterzeichnung

12. Begleitung bzw. Beauftragung für die Umsetzung des Vertrages


III. Vorteile

1. Mediation erspart Ihnen Zeit
Verfahren vor den Gerichten erster Instanz dauern in der Regel durchschnittlich zwischen sechs und zwölf Monate. Die Verfahren in zweiter Instanz dauern noch deutlich länger. Einen ersten Mediationstermin können sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen vereinbaren. Mit der Anzahl von durchschnittlich ca. 3-5 Sitzungen können Sie mehrere Konfliktthemen bearbeiten.

2. Mediation erspart Ihnen Kosten
bei einem Streitwert von 10.000 € entstehen Ihnen in einem Gerichtsverfahren für eine Instanz Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 4100 € (berechnet für zwei Rechtsanwälte und die Gerichtskosten). Geht der Prozess in die zweite Instanz so entstehen Kosten in Höhe von mehr als dem doppelten dieses Betrages.
Demgegenüber zahlen Sie für die Mediation in aller Regel unabhängig von der Bewertung des Konfliktes vereinbarte Gebühren für die Dauer der einzelnen Sitzungen und gegebenenfalls erforderliche Nachbearbeitungszeit des Mediators. Damit haben sie über die beanspruchte Zeit auch Einfluss auf die entstehenden Stundenhonorare. Insbesondere wenn sie sich über hohe Werte auseinandersetzen müssen, ist die Mediation deshalb wesentlich kostengünstiger.

3. Mediation ermöglicht einen Konsens anstatt einem Kompromiss
durch den Ablauf und die Intensität des Mediationsverfahrens haben Sie die Möglichkeit eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr konkretes Problem zu erarbeiten. Der Erfolg der Mediation liegt darin, dass sie Ihre Interessen berücksichtigt und auf diese Weise Ergebnisse ermöglicht, die für sie auch einen Gewinn darstellen.

4. Mediation ist vertraulich und gestaltet die Zukunft
In der Mediation sind sie höchstpersönlich mit allen ihren Emotionen an der Lösungsfindung beteiligt. Dafür garantieren sich alle Beteiligten gegenseitig eine vertrauliche Zusammenarbeit. Diese Voraussetzungen ermöglichen Ihnen auch die familiäre Beziehung in der Zukunft fortzusetzen. Auch Hallo ein schönes Neues Jahr wünsche ich dir eher so wirklich ganz gut ich bin jetzt seit drei Monaten.


IV. Prinzipien

1. Freiwilligkeit
Jeder Konfliktpartner entscheidet selbst, ob er sich an dem Mediationsverfahren beteiligen will. Sollte er in seiner Beteiligung für sich keinen Vorteil mehr sehen, kann er seine freiwillige Mitarbeit beenden.

2. Eigenverantwortlichkeit
In der Mediation können die Konfliktpartner selbst die Entscheidungen treffen und sind an dem Fortschritt der Verhandlungen mit Ihrem Verhalten persönlich beteiligt. Damit geben sie die Verantwortung für die Lösung ihrer Probleme und die Gestaltung ihrer Zukunft nicht an andere (wie z.B. einen Richter oder einen Schlichter) ab.

3. Vertraulichkeit
Alle Beteiligten verpflichten sich untereinander zur Verschwiegenheit über den Inhalt der einzelnen Mediationssitzungen. Dadurch entsteht die notwendige Diskretion für einen geschützten Raum, in dem Informationen ausgetauscht und Bedürfnisse formuliert werden können.

4. Vollständige Informiertheit
Vereinbarung können nur getroffen werden, wenn alle Konfliktpartner in gleicher Weise eine transparente Informationsbasis geschaffen haben.

5. Ergebnisoffenheit
Keiner der Konfliktpartner sollte die Mediation mit dem Ziel beginnen, eine vorgefertigte Lösung verhandeln und durchsetzen zu wollen. Vielmehr sollte jeder offen sein für noch mögliche Entwicklungen und eine Lösungssuche, die auch für die anderen Beteiligten passend ist.

6. Neutralität des Mediators
Der Mediator versucht die Beteiligten gleichermaßen bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Dabei bleibt er unabhängig und allparteilich. Er ist für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich und leitet den Gesprächsverlauf. Am Inhalt und am Ergebnis der Verhandlungen hat er kein eigenes Interesse. Ihm kommt keine Entscheidungskompetenz zu.


V. Anwendungsbereich

Mediation im System Familie
Familienmediation ist inzwischen als Methode zur Beilegung familiärer Konflikte weitgehend bekannt. 

Die Anwendungsfelder dafür sind:
  • Trennung 
  • Scheidung
  • Familiäre Übergänge
    • von der Partnerschaft zur Familie
    • Veränderung der Eltern-Kind-Beziehung
    • Veränderungen bei Einkommens-und Vermögensverhältnissen
  • wirtschaftliche Auseinandersetzungen im Familienunternehmen
  • Versorgung/Pflege der gemeinsamen Eltern
  • Erbauseinandersetzungen
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