ERBRECHT

Erbrecht

In den nächsten Jahrzehnten werden große Vermögenswerte im Wege der Erbfolge auf die nächste Generation übergehen. Das Thema „erben und vererben“ betrifft jeden von uns, früher oder später. Etwa schon dann, wenn ein naher Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Übergabemodellen und die Vorbereitung einer geordneten Vermögensnachfolge sind deshalb unerlässlich, um späteren Streit zu vermeiden. Vermögen birgt Verantwortung, sowohl für die wirtschaftlichen Werte, wie auch für den Familienfrieden. Deshalb ist es gut, sich dieser Verantwortung rechtzeitig zu stellen bevor dies nicht mehr oder nur noch mit großen Schwierigkeiten möglich ist.


I. Planung der Erbfolge sowie der Vermögensnachfolge

Hierbei treten zahlreiche Fragen auf wie z.B.
Soll ich ein Testament machen?

Ein Todesfall in der Familie ist meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. In diesem Zusammenhang stellen sich weitere Fragen:

Wer wird in meinem Fall gesetzlicher Erbe werden? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Wie kann ich vorbeugen, damit es nach meinem Tod nicht zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt? Ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zukommen?

Zu meiner anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht gehört deshalb die Unterstützung meiner Mandanten für die Planung der Erbfolge sowie der Vermögensnachfolge. Ich berate sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen ebenso bei der Anfertigung lebzeitiger Schenkung-und Übergabeverträge. Dabei ist es selbstverständlich, dass ich nicht nur die erbrechtlichen Regelungen im Blick habe, sondern auch eine steuerliche Perspektive für sie erarbeite. 

Zum umfassenden Leistungsspektrum im Erbrecht gehören:
  • Errichtung von Testamenten und Vorbereitung von Erbverträgen
  • Behindertentestamente, Testamente für Patchworkfamilien und andere Spezialtestamente
  • Vorbereitung Schenkungsverträge und Übergabeverträgen mit Nießbrauch
  • Steuerliche Optimierung der Erbfolge
  • Regelungen zum Pflichtteilsrecht
  • Überarbeitung und Anpassung von Eheverträgen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen


II. Nach dem Erbfall: Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden und anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten

Nach einem Erbfall ergeben sich meistens eine Vielzahl von regelungsbedürftiger Themen, die leider oftmals zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen. Die frühzeitige Unterstützung durch eine qualifizierte Beratung und Vertretung im Erbrecht kann sehr gut dazu beitragen Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie zumindest effektiv zu lösen. Auch hierbei stellen sich häufig viele Fragen wie z.B.

Benötige ich einen Erbschein und wo erhalte ich diesen? Was kostet der Erbschein? Was kann ich tun, wenn der verstorbene Schulden hinterlassen hat? Wie kann ich meine Haftung begrenzen?

Bei der Abwicklung eines Erbfalls stehe ich Ihnen für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten engagiert zur Seite, immer mit dem Ziel, eine wirtschaftlich vernünftige und möglichst außergerichtliche Lösung zu finden. Wenn es sein muss, streite ich aber auch für Sie und vertrete Sie in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Zu meinen Tätigkeiten nach dem Erbfall gehören:
  • Durchführung des Erbscheinverfahrens
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Umsetzung von Auflagen und Vermächtnisse in letztwilligen Verfügungen
  • Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen
  • Geltendmachung oder Erfüllung von Auskunftsansprüchen
  • Gerichtsverfahren zur Durchsetzung und Abwehr von Erb-in Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten, insbesondere bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Durchsetzung der Erbauseinandersetzung
  • Abwehr von Regressansprüchen des Sozialamtes (insbesondere Rückforderung von Schenkungen)
  • Vertretung im Bereich Elternunterhalt


III. Nachlassabwicklungen

Des Weiteren erstreckt sich meine Tätigkeit auf die Entwicklung einvernehmlicher Lösungsmodelle bei Erbauseinandersetzungen einschließlich der Durchführung von Mediationsverfahren.

Ich werde regelmäßig von Nachlassgerichten, Organisationen sowie Privatpersonen mit der gesamten Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung beauftragt. Darüber hinaus bin ich als Testamentsvollstreckerin tätig.

Zum Leistungsspektrum in diesem Stadium der Nachlassangelegenheit gehören:
  • Erbauseinandersetzungen
  • Mediationen im Erbrecht
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erbenermittlungen
  • Nachlasspflegschaften
  • Nachlassverwaltungen
Als Fachanwältin für Erbrecht kann ich Sie in allen hier genannten Lebenssituationen unterstützen und vertreten.
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